Das Pflegebett
Erleichterung für Patient und Pflegekräfte

Ein Pflegebett soll dem Patienten Erleichterung verschaffen. Heutzutage muss es auch nicht mehr nach Krankenhaus aussehen.  

Man bezeichnet damit ein Bett, das speziell an die Bedürfnisse kranker oder alter Menschen angepasst ist. Häufig wird dieses mit einem Seniorenbett verwechselt.


Pflegebetten kommen sowohl in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, als auch im privaten Bereich zum Einsatz.

Alte, kranke, verletzte Menschen, oder Pflegebedürftige generell, benötigen oft spezielle Liegepositionen aus medizinischen Gründen, oder um ihnen die Bettlägerigkeit so angenehm wie möglich zu gestalten.


Die vielfältigen Aufgaben

Pflegebetten sollen dementsprechend

  • Den Menschen bequem lagern, so dass ein angenehmes Schlafen und Ruhen möglich ist
  • Eine Lagerung ermöglichen, die das Körpergewicht, die Körperform, sowie die Besonderheiten der speziellen Erkrankung berücksichtigt
  • Dem Patienten entlastende Bewegungs- und Lagerungsmöglichkeiten einräumen und besondere Therapiemaßnahmen zulassen
  • Den pflegenden Personen Tätigkeiten wie z. B. Essen reichen, Körperpflege, usw. unter ergonomisch günstigen Bedingungen ermöglichen
  • Die besonderen hygienischen Anforderungen in der Pflege erfüllen

Häufig ist hierzu ein Hochstellen der Beine, des Kopfes, oder des Rumpfes notwendig.

In modernen pflegegerechten Betten sind solche Verstellungen in vielfältiger Form möglich.

Der konstruktive Aufbau

Die klassische Ausführung besteht dementsprechend aus folgenden Grundkomponenten:

  • Die Basis bildet ein stabiles Grundgestell, das zugleich auch den Bettrahmen aufnimmt
  • Ein Lattenrost mit Hochstellmöglichkeit von Beinen, Oberkörper und Kopf. Die Hochstellung ist meist unterstützt von Hydraulik oder Elektromotoren
  • Die gesamte Liegefläche kann höhenverstellt werden

Oft ist das Grundgestell mit Rollen versehen, damit es im Ganzen bewegt werden kann. Die Rollen verfügen dann selbstverständlich über eine Feststellbremse.

Bei Bedarf kann ein so genannter Triangelgriff, auch Galgen genannt, angebracht sein.

Ebenso gibt es Ausstattungen, bei denen die gesamte Liegefläche geneigt werden kann, z. B. zur Herz-Kreislauf-Lagerung.

Zur Sicherheit mancher Patienten gibt es Betten, an denen Seitengitter das Herausfallen verhindern, sowie Modelle mit Fixiervorrichtungen, die mitunter bei Patienten mit selbst verletzendem Verhalten unabdingbar sein können.

Natürlich gehört zum Pflegebett auch eine geeignete Matratze.

Idealerweise ist diese auch auf die speziellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt (z. B. Bandscheiben, Dekubitus, usw.). Auf jeden Fall gibt es auch hier besondere Anforderungen an die Hygiene. Oft sind diese Matratzen entsprechend mit abnehmbaren, waschbaren Bezügen ausgestattet.


Nicht immer Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern ein Pflegebett bereitzustellen. Unter anderem muss hierfür insbesondere die medizinisch angezeigte Notwendigkeit einer Pflege vorliegen, oft einhergehend mit einer langfristigen Bettlägerigkeit, besonderen Lagerungsformen, usw..

Entsprechende Betten, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind in der Regel nur über Sanitätsfachgeschäfte zu beziehen. Dies führt dazu, dass die Angebote, die Bettenfachgeschäfte zu diesem Thema durchaus machen können, von vielen Kunden gar nicht recht wahrgenommen werden.

Oft ist es nämlich so, dass die Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit keine Übernahme der Kosten für ein Pflegebett ermöglicht, weil bestimmte, genau festgelegte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dennoch möchten fürsorgliche Kinder dem kranken Vater oder der kranken Mutter vielleicht eine solche Steigerung der Lebensqualität zuteil werden lassen.

Die von den Sanitätshäusern angebotenen Pflegebettmodelle erweisen sich dann oft als sehr stark ans Krankenhaus erinnernde Systeme. Dann sieht der gemütliche Schlafraum schnell aus wie ein Stationszimmer. Überdies kann die Bezahlung aus der Privatkasse ohne Kostenbeteiligung der Krankenkasse dementsprechend empfindlich teuer werden.


Pflegebetten müssen nicht nach Krankenhaus aussehen

s gibt aber heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, die Funktionalität eines Pflegebettes unaufdringlich in normale Schlafzimmer einzubauen. Dabei kann der gewohnte Einrichtungsstil weitgehend beibehalten werden. Ein Verbleib im liebgewonnenen Umfeld fördert das Wohlbefinden des Patienten in der Regel erheblich.

Je nach Bedarf gibt es Lösungen unterschiedlichster Art. Es gibt z. B. verstellbare Lattenroste zum Einlegen in ganz normale Bettgestelle, die je nach Ausführung, mehr oder weniger stark pflegeunterstützende Funktionen besitzen.

Im einfachsten Fall können Fuß- und Rückenbereich mithilfe einer Gasdruckunterstützung hochgestellt werden. Die gleichen Funktionen gibt es auch mit elektromotorischer Unterstützung. Solche Elektroroste werden übrigens auch unabhängig von einer etwaigen Pflegebedürftigkeit ganz einfach zur Komfortsteigerung bei gesunden Menschen eingesetzt.

Eine erhebliche Steigerung der Pflegefunktionalität stellt ein Pflegerost dar, der elektromotorisch nicht nur Kopf- und Fußbereich, sondern auch die Liegeebene im Ganzen hochstellbar macht. Auf Knopfdruck kann die Liegeebene des Patienten soweit angehoben werden, dass eine ergonomisch günstige Arbeitshöhe für Pflegetätigkeiten, wie z. B. Körperpflege, Essen reichen, therapeutische Anwendungen, usw., eingestellt werden kann.

Danach wird der Rost einfach wieder abgesenkt und verschwindet unauffällig zurück im Bettgestell. Der Kopf und die Füße lassen sich davon unabhängig dennoch weiterhin verstellen.

Abhängig von der Wahl des Bettgestells, können Anpassungen an verschiedene Grade von Pflegebedürftigkeit erzielt werden.

Eingelassen in ein normales Ehe-Doppelbett erlaubt ein solcher Rost natürlich nicht den gleichen Umfang an Möglichkeiten wie wenn er beispielsweise in ein einzelnes Bettgestell eingebaut ist, welches überdies noch höher ist und vielleicht über Rollen verfügt, welche eine Positionsveränderung innerhalb des Zimmers jederzeit erlauben.

Weggeschoben von einem anderen Bett, oder von einer Wand, können Pflegekräfte sich dann z. B. auch rund um das Bett herumbewegen.


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